Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungsleistungen, Schulungen und Seminare
1.Geltungsbereich
1.1 Das Kosmetikhaus Abt. Akademie (im folgenden DKhA) erbringt seine Ausbildungsleistungen, Schulungen und Seminare ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichenden AGB des Kunden wird widersprochen. Abweichende Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. DKhA ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
2. Leistungsumfang und Angebote
2.1 DKhA führt Schulungen gemäß der Beschreibung im Schulungsprogramm durch; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. DKhA ist berechtigt, die Seminarinhalte im zumutbaren Umfang, insbesondere zur Anpassung an neue technische Entwicklungen, zu modifizieren.
2.2 Angebote von DKhA sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserhebliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax erfolgenden Bestätigung von DKhA. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.
3. Anmeldungen zu Schulungen
3.1 Anmeldungen können schriftlich, per Telefon oder E-Mail vorgenommen werden. Die Anmeldung wird durch DKhA schriftlich bestätigt und ist spätestens dann für beide Teile verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
3.2 Inhalt, Dauer und Kosten der jeweiligen Schulungsveranstaltung ergeben sich aus der Kursbeschreibung und den Schulungsangebot oder bei kundenspezifischen Schulungen aus dem jeweiligen Angebot.
4. Preise für Schulungen
4.1 Es gelten die in dem Schulungsprogramm genannten Teilnahmepreise zuzüglich geltender Mehrwertsteuer, soweit es sich um Nettopreisangaben handelt. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
4.2 Die Preise beinhalten die Ausbildungs- und Schulungsleistungen incl. Schulungsunterlagen. Die Teilnehmer erhalten ferner eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Arbeitskleidung und Fahrtkosten hat der Kunde selbst zu tragen. Eine nur zeitweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
5. Zahlungsbedingungen für Schulungen
5.1 Die Preise werden unverzüglich mit Zugang der Rechnung fällig, soweit keine anderen Zahlungsbedingungenen auf der Rechnung vermerkt sind.
6. Teilnahmebedingungen für Schulungen
6.1 DKhA behält sich bei allen Schulungen das Recht vor, Ersatztrainer einzusetzen, die Inhalte im angemessenen Rahmen zu modifizieren sowie - mit rechtzeitiger Vorankündigung - Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Ein Trainerwechsel, eine Inhaltsmodifikation oder eine Termin- oder Ortsverschiebung berechtigen den Kunden weder zur Minderung der Trainingsgebühr noch zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Änderungen sind für den Kunden unzumutbar.
6.2 Kann ein Schulungsteilnehmer aufgrund einer Terminverschiebung an einem Training nicht teilnehmen, so hat der Kunde das Recht zur kostenfreien Umbuchung auf eine Schulung mit derselben Kursbezeichnung zu einem neuen verfügbaren Termin.
6.3 Wird eine Schulung vereinbarungsgemäß in den Geschäftsräumen des Kunden durchgeführt, so sorgt der Kunde auf eigene Kosten für einen geeigneten Raum sowie für etwa benötigte, nicht von DKhA gestellte Hilfsmittel.
7. Leistungsstörungen
7.1 Bei Ausfall einer Schulung aus Gründen, die in der Person des Referenten liegen, aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, besteht die Möglichkeit die ausgefallene Schulung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ersatz von Kosten, Aufwendungen, Schäden oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Besteller im Zusammenhang mit dem Ausfall der Schulung entstehen, kann nicht verlangt werden.
7.2 DKhA bereitet die technische Ausstattung der Schulungen so gut wie möglich vor. Dennoch auftretende kleinere technische Störungen während der Schulungsdurchführung berechtigen den Kunden weder zur Minderung der Schulungsgebühr noch zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Störungen sind für den Kunden unzumutbar.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Trainingsunterlagen oder Teile hieraus ohne Genehmigung von DKhA zu vervielfältigen, nachzudrucken oder an Dritte weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz der in der Schulung verwendeten Unterlagen zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen.
8.2 Die Installation von Software bzw. Änderung von bestehenden Installationen an Schulungsgeräten durch den Kunden bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von DKhA. Bei Zuwiderhandlung ist DKhA berechtigt, die Rückführung der Installation in den ursprünglichen Zustand durchzuführen. Die Kosten werden dem Kunden berechnet. Dies gilt auch für die Notwendigkeit der Neuinstallation von Systemkomponenten bei fahrlässiger Deinstallation durch Kunden bzw. deren Schulungsteilnehmer.
8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt im Rahmen von DKhA Schulungen PCs oder Bildschirme örtlich umzustellen oder den Stecker von diesen Geräten zu lösen. Das Aufstellen und Anschließen eigener Geräte ist ausschließlich mit vorheriger Genehmigung durch DKhA erlaubt.
8.4 Der Kunden ist im Rahmen von Schulungen verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
9. Haftung
9.1 DKhA haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle, in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl der in die Schulungsräume eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände entstehen. Schadensersatzansprüche gegen DKhA aus einem Schulungsvertrag sind begrenzt auf die Höhe der Kursgebühr.
10. Rücktritt, Stornierung, Verschiebung
10.1 DKhA hat das Recht, bis 5 Kalendertage vor Schulungsbeginn von einem Schulungsvertrag zurückzutreten, wenn ein oder mehrere Trainer an der Teilnahme am Training verhindert sind und Ersatz nicht zur Verfügung steht oder die Schulung aus technischen Gründen ausfallen muss. Der Rücktritt kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
10.2 DKhA wird vor der Ausübung des Rücktrittsrechts versuchen, die Anmeldung auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern dies möglich ist. Ziffer 6.2 gilt entsprechend.
10.3 Der Kunde hat das Recht, bis zum Beginn der ersten Schulungsveranstaltung vom Schulungsvertrag ohne Grund zurückzutreten. Der Rücktritt kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Erfolgt der Rücktritt mindestens 15 Kalendertage vor Schulungsbeginn, so ist keine Schulungsgebühr zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt bei weniger als 15, aber mindestens 7 Kalendertage vor Schulungsbeginn, so werden 50% der Schulungsgebühr zur Zahlung fällig. Bei weniger als 7 Kalendertagen vor Schulungsbeginn werden 80% der Trainingsgebühr zur Zahlung fällig.
10.4 Statt vom Vertrag zurückzutreten, kann der Kunde die Schulung, für das er sich angemeldet hat, bis 15 Kalendertage vor Schulungsbeginn auf einen neuen Termin derselben Kursbezeichnung umzubuchen.
Die Zahlungsbedingungen, insbesondere die Fälligkeit der Schulungsgebühr, werden durch diese Umbuchung nicht berührt. Eine Umbuchung weniger als 15 Tage vor Schulungsbeginn ist nur mit schriftlicher Zustimmung von DKhA möglich.
10.5 Nimmt ein Schulungsteilnehmer an einer Schulung nicht teil, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurückgetreten wäre oder die Schulung umgebucht hätte, so hat der Kunde die volle Schulungsgebühr zu zahlen. Der Kunde hat das Recht, ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer zu der von ihm gebuchten Schulung zu schicken.
11. Erfüllungsort, Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz von DKhA. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
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